Impressum Inhaltlich verantwortlich gemäß § 5, Telemediengesetz (TMG): Sabine Husmann Mörikestr. 32 71134 Aidlingen Umsatzsteuer-ID nach$27a Umsatzsteuergesetz: 56267/48609 Aufsichtsbehörde: HP Erlaubnis erteilt durch das Gesundheitsamt Stuttgart. zuständiges Gesundheitsamt = Böblingen Berufshaftpflichtversicherung: Continentale AG 44139 Dortmund Rechtsgrundlage: gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktiker Berufsrechtliche Regelung: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGB1.III 2122-2). Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz BGB1.III 2122-1). Rechtliche Hinweise: Es wird keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben vollständig und richtig dargestellt sind. Falls nicht anders angegeben, unterliegen all meine Seiten dem Urheberrecht. Dies gilt insbesondere für Texte und Bilder. Eine Vervielfältigung oder Verwendung meiner Seiten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Aus rechtlichen Gründen muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den hier vorgestellten Therapien um Methoden aus der naturheilkundlichen Medizin handelt, die nicht unbedingt zu den allgemein anerkannten Therapieformen der Schulmedizin gehören. Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der jeweiligen Therapierichtung selbst. Heilversprechen / Heilmittelwerbegesetz: Aus rechtlichen Gründen beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Grundsätzlich gebe ich keinerlei Heilversprechen. Ebenso wenig kann Linderung oder Verbesserung eines Krank-heitszustandes garantiert oder versprochen werden. Ich weise außerdem ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt meiner Internet-Seiten ausschließlich zu Informationswecken bestimmt ist. Er darf nicht zur Erstellung eigener Diagnosen oder für die Auswahl eigener Behandlungsmethoden verwendet werden. Die Informationen stellen keinen Ersatz dar für eine Beratungen oder Behandlungen durch einen Arzt oder Heilpraktiker. (Auszug aus der Berufsordnung für Heilpraktiker) Schweigepflicht Auch Heilpraktiker unterliegen der Schweigepflicht! Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten. Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten. Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeit-geber dürfen nur mit Zustimmung des ersteren erfolgen. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden. (Auszug aus der Berufsordnung für Heilpraktiker) |